Pflegen ist unsere Stärke


HIER FINDEN SIE ALLE INFORMATIONEN ZUR GRUND- UND BEHANDLUNGSPFLEGE

Häusliche Pflege

Körperliche Pflegemaßnahmen

Wir helfen Ihnen an sieben Tagen in der Woche bei der täglichen Körper- und Intimpflege. Dazu gehört waschen, duschen, baden, Zahnpflege, kämmen, rasieren, anziehen und Ähnliches.

Mobilisation

Ihre Mobilität zu erhalten und zu fördern ist uns sehr wichtig. Wir wollen, dass Sie ein aktiver Teil der Gesellschaft bleiben können. Daher erhalten Sie bei uns Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Ausziehen und beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.

Hilfen bei der Haushaltsführung

„zu Hause ist es am Schönsten“ sagt der Volksmund. Damit Sie Ihr zu Hause so lange wie möglich genießen können, helfen wir beim Einkaufen, reinigen die Wohnung, spülen Ihr Geschirr, wechseln, waschen und bügeln die Wäsche und die Kleidung, etc.

Behandlungspflege

Behandlungspflege

Wir unterstützen Sie auch im medizinischen Bereich nach ärztlicher Verordnung: bei Injektionen, Richten der Medikamente, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Kompressionsverbänden, Infusionen, Legen von Kathetern, Portversorgung und allen weiteren verordneten Leistungen.

Wundmanagement

Wunden benötigen besondere Pflege und Fürsorge. Unsere ausgebildeten und zertifizierten Wundmanager kümmern sich fachkundig um Ihre Wunde und stimmen sich in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt ab.

Verhinderungspflege

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Verhinderungspflege)
Eine Leistung der Pflegeversicherung

Viele pflegebedürftige Menschen werden aufopferungsvoll und bis an die Grenzen der Belastungsfähigkeit von Ihrer Familie oder nahen Verwandten versorgt. Sollten die Angehörigen nun selbst einmal eine Auszeit benötigen, in den Urlaub fahren, krank werden oder einfach nur die wöchentliche Sportstunde oder den Friseurbesuch machen wollen, bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit die Versorgung zu Hause sicher zu stellen.

Mit der Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege. Hier stellen wir Ihnen gerne eine Pflege- oder Betreuungskraft unserer Sozialstation zur Verfügung.

Verhinderungspflege durch Pflegekräfte der Sozialstation,
(oder durch entfernte Verwandte, Nachbarschaft, Gastfamilien)
Bei der Ersatzpflege durch Pflegekräfte der Sozialstation, entfernte Verwandte oder
Personen aus der Nachbarschaft können für 28 Tage 1.612 Euro in Anspruch genommen
werden.

Reichen die Leistungen der Verhinderungspflege nicht aus, so können die Leistungen
der Kurzzeitpflege bis zu 50% (806 Euro) hinzugenommen werden.
Maximaler Anspruch 6 Wochen und 2.481 Euro.

So können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen:

Verhinderungspflege stunden- oder tageweise
Es können zum Beispiel einmal wöchentlich 3 Stunden in Anspruch genommen werden,
bis die Summe von 1.612 Euro pro Kalenderjahr erschöpft ist. Bei dieser Form der
Leistung wird das Pflegegeld weiterhin erstattet.

Verhinderungspflege 4 Wochen am Stück
Mit der Pflegekasse können maximal 1.612 Euro für vier Wochen (28 Tage) pro
Kalenderjahr abgerechnet werden. Die bisherige Sachleistung bleibt unberührt.
Das Pflegegeld wird nur zur Hälfte weitergezahlt.

Wird die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen verfällt der Anspruch am Jahresende. Das Geld kann nicht ausgezahlt werden.

Ihr Ansprechpartner:

Anke Großklaus

Teamleitung

Tel. 07643/933698-0

E-Mail

Ihr Ansprechpartner:

Lisa Müller

Teamleitung

Tel. 07643/933698-0

E-Mail
Anfahrt
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