Familienhilfe / Dorfhelferinnen

Der Notfall ist lösbar!!

Wann haben Sie Anspruch auf eine Familienhelferin/Dorfhelferin?

Wenn ein haushaltsführendes Elternteil ausfällt und die im Haushalt lebenden Kinder unter 12 Jahre alt sind, dann springen wir ein, sind da – wenn Ihre Familie uns braucht!

Zum Beispiel:

  • Bei Krankheit

  • Einem Krankenhausaufenthalt

  • Einer Rehamaßnahme

  • Der Entbindung eines Kindes

  • Bei Überlastung im Alltag

Ihr Vorteil:

  • Ausgebildete Mitarbeitende

  • Freundliche und respektvolle Hilfen

  • Feste Ansprechpartner

  • Flexible Planung

Welche Tätigkeiten übernehmen Familienhelferinnen/Dorfhelferinnen?

  • Kinderbetreuung

  • Hausaufgabenbetreuung

  • Kochen

  • Haushaltsführung

  • Freizeitgestaltung

Wer übernimmt die Kosten?
Ihre Krankenkasse!

  • Verordnung durch Ihren Arzt

  • Genehmigung durch Ihre Krankenkasse

  • Wir rechnen mit allen Kassen ab

Ihr Ansprechpartner:

Nathalie Jehle

Tel. 07643/933698-0

E-Mail
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